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Studie zu Erwerbsverläufen von Migrantinnen und Migranten in Österreich

Wer kommt? Wer bleibt? Wer arbeitet? Eine Analyse zugewanderter Personen, die zwischen 2011 und 2022 ins Land kamen.

Was wurde aus den 2,2 Millionen Zuwanderinnen und Zuwanderern ausländischer Herkunft, die in den letzten 15 Jahren nach Österreich kamen? Dieser Frage geht die Studie „Erwerbsverläufe von Migrantinnen und Migranten IV - Wer kommt? Wer bleibt? Wer arbeitet?“ des Österreichischen Integrationsfonds und der Synthesis Forschung nach.

Dabei unterscheidet die Studie zwischen regulär zugewanderten Bürgerinnen und Bürgern anderer EU-Staaten, regulär zugewanderte Drittstaatsangehörige ohne Fluchthintergrund und zugewanderte Drittstaatsangehörige mit Fluchthintergrund.

Drittstaatsangehörige bleiben deutlich häufiger in Österreich

Analysiert wurden alle zuwandernden Personen ausländischer Herkunft (nach Staatsbürgerschaft), die in den Jahren 2011, 2015, 2019 und 2022 ins Land kamen. Da es um ökonomische Integration geht, beschränkt sich die Analyse auf Zugewanderte, die zum Zeitpunkt des Zuzugs zumindest 15 Jahre alt waren. Die verfügbaren Daten zeigen klar: Nur ein Teil derer, die nach Österreich zuwandern, bleibt für längere Zeit oder auf Dauer im Land: Von jenen Personen, die aus anderen EU-Staaten zuwanderten, hatte nach drei bis vier Jahren bereits die Hälfte das Land wieder verlassen. Personen, die regulär aus Drittstaaten einwanderten, blieben deutlich häufiger in Österreich.

Vier bis fünf Jahre nach der Zuwanderung waren im Schnitt noch zwei Drittel im Land. Bei beiden Herkunftsgruppen verlangsamte sich ab etwa fünf Jahren nach der Zuwanderung die Auswanderungsdynamik. Von den Personen mit Fluchthintergrund, die 2015 kamen, blieb die Mehrzahl in Österreich. Nach acht Jahren waren noch fast 60 Prozent im Land. Von jenen, die 2019 einen Asylantrag stellten und ein Verfahren bekamen, war mehr als die Hälfte nach zwei Jahren (2021) weitergewandert. Von jenen, die 2022 ins Asylverfahren kamen, waren bereits im folgenden Jahr fast 70 Prozent nicht mehr im Land. Von den 2022 außerhalb des Asylverfahrens aufgenommenen ukrainischen Staatsangehörigen blieben die meisten im Folgejahr in Österreich (über 80 Prozent).

Erwerbsbeteiligung bei EU-Bürgerinnen und Bürgern deutlich höher

Von den EU-Bürgerinnen und Bürgern, die nach Österreich kamen, waren im Jahr nach der Zuwanderung etwa drei Viertel (mindestens 90 Tage) erwerbstätig. Bei jener Minderheit von Angehörigen anderer EU-Staaten, die länger in Österreich blieben, stieg die Erwerbsbeteiligung nach fünf bis sieben Jahren auf etwa 80 Prozent. Bei regulär zugewanderten Drittstaatsangehörigen dauerte die Integration in den Arbeitsprozess im Schnitt etwas länger. Von denen, die 2011 und 2015 ins Land kamen, waren im ersten Jahr nach der Zuwanderung nur etwas mehr als die Hälfte und nach sechs bis sieben Jahren etwa 70 Prozent erwerbstätig (90+ Tage).

Bei jenen, die 2019 und 2022 aus Drittstaaten regulär ins Land kamen, verlief der Integrationsprozess schneller. Bei Zugewanderten des Jahres 2019 lag die Erwerbsbeteiligung (90+ Tage) bereits zwei Jahre später bei rund 70 Prozent. Bei denen, die 2022 kamen, lag sie schon nach einem Jahr bei 74 Prozent. Dies hatte mit der stärkeren Nachfrage nach Arbeitskräften zu tun. Zuwandernde der Jahre 2015 bzw. 2019, die aus anderen EU-Staaten kamen, standen dem Arbeitsmarkt überwiegend zur Verfügung und wurden in der Regel auch erwerbstätig.

Drittstaatsangehörige, die in den Jahren 2015 bzw. 2019 regulär einwanderten, standen dem Arbeitsmarkt nur teilweise zur Verfügung. Die 2015 zugewanderten Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten waren acht Jahre nach Zuwanderung im Schnitt 53 Prozent des Jahres voll versichert unselbstständig und 3 Prozent selbstständig beschäftigt. 31 Prozent waren im Schnitt des Jahres 2023 arbeitslos gemeldet.

Hier geht´s zur Studie „Erwerbsverläufe von Migrantinnen und Migranten IV - Wer kommt? Wer bleibt? Wer arbeitet?“

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